BAFA-Zuschuss für Beratung: Was Kosmetik- und Wellness-Studios bis 31.12.2026 wissen sollten
Der Bund bezuschusst Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Für Studios in Bayern sind das bis zu 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Hier steht, was gefördert wird, wer den Antrag stellen darf, in welcher Reihenfolge alles abläuft und warum die Frist zum Jahresende ernst zu nehmen ist. Die Angaben beruhen auf der Förderrichtlinie und den jeweils verlinkten Quellen, abgerufen am 22.10.2026.
Kurz gesagt: Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ zahlt Studios in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Den Antrag stellt das Studio selbst, online und vor Beginn der Beratung; den Beratungsvertrag darf es erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle schließen, denn schon der Vertrag gilt als Beginn. Nach der geltenden Richtlinie sind Anträge nur bis 31.12.2026 möglich, und ob es 2027 weitergeht, ist nicht veröffentlicht. Ob ein Zuschuss fließt, entscheidet allein das BAFA, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Was das Programm fördert
Gefördert werden laut Förderrichtlinie (Bundesministerium für Wirtschaft, Fassung vom 12.12.2024, Nr. 2.1) „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“. Für ein Studio heißt das zum Beispiel: Abläufe und Terminorganisation, Personalplanung, Kosten, Preisgestaltung oder die Anpassung des Geschäftsmodells. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage dauern; die Tage müssen nicht aufeinander folgen.
Wichtig ist das Wort „konzeptionell“. Die Richtlinie verlangt eine Analyse der Lage des Betriebs, die Benennung der Schwachstellen und darauf aufbauend betriebsindividuelle Empfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung (Nr. 4.1.1). Das alles steht am Ende in einem schriftlichen Beratungsbericht, den Studio und Berater unterschreiben. Die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes nennt ausdrücklich, was nicht anerkannt wird: lehrbuchartige Texte, Texte aus vorgefertigten Bestandteilen und allgemeine Ratschläge. Gefördert wird also Rat, nicht die Umsetzung selbst und kein fertiges Standardprodukt.
Wie hoch der Zuschuss ist
Die förderfähigen Beratungskosten sind auf 3.500 Euro begrenzt. Maßgeblich für den Fördersatz ist der Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht der Sitz des Beraters (Förderrichtlinie Nr. 5.2):
| Standort der Betriebsstätte | Zuschuss | Höchstbetrag je Beratung |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer, darunter Bayern (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) | 50 Prozent | 1.750 Euro |
| Neue Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) | 80 Prozent | 2.800 Euro |
Ein Rechenbeispiel für ein Studio in Bayern: Bei förderfähigen Beratungskosten von 3.500 Euro beträgt der Zuschuss im Bewilligungsfall 1.750 Euro, bei 1.000 Euro sind es 500 Euro. Zu den förderfähigen Kosten zählen Honorar, Auslagen und Reisekosten, nach der Richtlinie aber nicht die Umsatzsteuer (Nr. 5.2). Für viele kleine Studios ist eine Änderung vom Herbst 2025 wichtig: Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, etwa als Kleinunternehmerin, bekommt den Zuschuss seit dem 15.11.2025 auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet (BAFA-Programmseite, abgerufen 22.10.2026).
Je Unternehmen werden während der Laufzeit der Richtlinie höchstens fünf abgeschlossene Beratungen gefördert, davon höchstens zwei pro Jahr. Für die Zuordnung zum Jahr zählt der Zeitpunkt der Antragstellung (BAFA-Programmseite).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsteller und Empfänger des Zuschusses ist immer das beratene Unternehmen, nicht der Berater (Förderrichtlinie Nr. 3.1). Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Betriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Gehört Ihr Studio zu einer Unternehmensgruppe, werden Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen nach den EU-Regeln mitgerechnet. Ein Kosmetik-, Massage- oder Wellness-Studio erfüllt das in aller Regel.
Ausgeschlossen sind laut Nr. 3.2 unter anderem Betriebe, die selbst in der Unternehmensberatung oder „in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig“ sind, Betriebe, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen. Wenn Ihr Studio auch Schulungen für andere anbietet, klären Sie vor dem Antrag mit der Leitstelle, ob das Ihre Antragsberechtigung berührt.
Sonderfall Heilpraktiker und TCM-Praxen
Für einige Berufe ist das Programm stark eingeschränkt. Die Förderrichtlinie sagt in Nr. 2.1 wörtlich: „Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.“
Wird eine TCM-Praxis von einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker geführt, kommt also nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems in Frage. Eine allgemeine Ablauf-, Marketing- oder Sichtbarkeitsberatung ohne diesen Bezug fällt dann nicht unter das Programm. Mehr zur Lage von TCM-Praxen finden Sie auf der Seite TCM-Praxen.
Der Ablauf in fünf Schritten
Die Reihenfolge ist in Nr. 7 der Förderrichtlinie festgelegt. Wer sie nicht einhält, verliert den Zuschuss.
- Antrag stellen. Sie stellen den Antrag selbst, online über die Antragsplattform des BAFA, und wählen dabei eine von sechs Leitstellen frei aus. Das Verfahren läuft ausschließlich online.
- Informationsschreiben abwarten. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und schickt Ihnen ein unverbindliches Informationsschreiben. Erst danach darf die Beratung beginnen. Als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags.
- Beratung und Bericht. Die Beratung findet statt, danach erhalten Sie den schriftlichen Beratungsbericht.
- Rechnung vollständig bezahlen. Sie bezahlen die Rechnung in voller Höhe per Überweisung. Bei Barzahlung oder Verrechnung gibt es keinen Zuschuss (Nr. 5.2).
- Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichen Sie elektronisch unter anderem den unterschriebenen Bericht, die Rechnung und den Kontoauszug über die Zahlung ein. Danach entscheidet das BAFA und zahlt im Bewilligungsfall an Ihr Unternehmen aus.
Zusätzlich für junge Betriebe: Ist Ihr Studio bei Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt, müssen Sie ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Es ist frühestens drei Monate vor dem Antrag möglich und muss spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises stattfinden (BAFA-Programmseite). Als Gründungsdatum zählt die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Das Informationsschreiben ist keine Bewilligung. Es bestätigt nur, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Die Entscheidung über den Zuschuss fällt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Die Frist: Anträge bis 31.12.2026
Die geltende Förderrichtlinie „gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“ (Nr. 8). Die BAFA-Programmseite nennt am 22.10.2026 dasselbe Enddatum und erwähnt keine Nachfolgeregelung. Ob und in welcher Form das Programm 2027 weiterläuft, ist bis heute nicht amtlich veröffentlicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Aussagen, es gehe sicher weiter.
Für die Frist zählt der Tag des Antrags. Die Beratung selbst darf danach stattfinden, solange der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach dem Informationsschreiben vollständig vorliegt. Ein Antrag im Dezember 2026 kann also zu einer Beratung im Frühjahr 2027 führen. Planen Sie trotzdem Puffer ein: Das Informationsschreiben muss vorliegen, bevor Sie überhaupt einen Beratungsvertrag unterschreiben.
Was nicht gefördert wird
Nr. 2.2 und Nr. 4.1.1 der Förderrichtlinie schließen unter anderem aus:
- Doppelförderung. Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen bezahlt werden (Kumulierungsverbot).
- Verkauf statt Rat. Beratungen, die Vermittlung enthalten oder auf den Kauf von Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind, die der Berater selbst vertreibt (Neutralität).
- Recht, Steuern, Versicherungen. Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen oder steuerberatende Tätigkeiten wie Jahresabschluss oder Buchführung betreffen.
- Gutachten und Fördermittel. Beratungen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
- Gruppenformate. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen. Gefördert wird nur die Einzelberatung.
Daraus folgt auch: Die Umsetzung selbst, also etwa eine neue Website bauen, Texte schreiben oder Werbeanzeigen schalten, ist keine Beratung im Sinne des Programms.
Andere Programme: go-digital und Digitalbonus Bayern
Zwei Programme tauchen in Gesprächen mit Studios immer wieder auf. Für Standard-Webseiten und Suchmaschinenoptimierung helfen beide nicht weiter.
| Programm | Stand Oktober 2026 | Für Website oder SEO nutzbar? |
|---|---|---|
| BAFA Unternehmensberatung für KMU | Anträge bis 31.12.2026; 2027 nicht veröffentlicht | Gefördert wird konzeptionelle Beratung, keine Umsetzung |
| go-digital (Bund) | Beendet; Bewilligungen waren laut Bundeswirtschaftsministerium längstens bis 31.12.2024 möglich | Nein, das Programm gibt es nicht mehr |
| Digitalbonus Bayern | Laufzeit bis 31.12.2027; bis 50 Prozent, Standard bis 7.500 Euro, Mindestausgaben 4.000 Euro | Nein, Standard-Webseiten und Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung sind ausgeschlossen; Freie Berufe sind nicht antragsberechtigt |
Quellen: zum Ende von go-digital das Handwerksblatt vom 01.10.2024 mit Bezug auf das Bundeswirtschaftsministerium; zum Digitalbonus die Programmseite digitalbonus.bayern (abgerufen 22.10.2026). Wo heute noch mit go-digital geworben wird, ist die Angabe veraltet.
Checkliste vor dem Antrag
- Ist mein Studio ein KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland und bereits am Markt tätig?
- Führe ich die Praxis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker? Dann kommt nur eine Beratung zum Qualitätsmanagement in Frage.
- Ist mein Betrieb bei Antragstellung jünger als ein Jahr? Dann das Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner einplanen, frühestens drei Monate vor dem Antrag und spätestens vor dem Verwendungsnachweis.
- Ist der Berater beim BAFA registriert? Nur dann ist die Beratung förderfähig (Förderrichtlinie Nr. 4.2.1).
- Habe ich noch keinen Beratungsvertrag unterschrieben? Erst Antrag, dann Informationsschreiben, dann Vertrag.
- Wie viele geförderte Beratungen hatte mein Betrieb schon? Höchstens zwei pro Jahr und fünf in der Laufzeit der Richtlinie.
- Kann ich die Rechnung vollständig per Überweisung zahlen, bevor der Zuschuss kommt?
- Stelle ich den Antrag bis spätestens 31.12.2026?
Häufige Fragen
Ist mir der Zuschuss sicher, wenn ich das Informationsschreiben habe?
Nein. Das Informationsschreiben ist unverbindlich und erlaubt nur den Beginn der Beratung. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Kann ich den Antrag stellen, nachdem ich den Berater schon beauftragt habe?
Nein. Wird mit der Beratung vor Erhalt des Informationsschreibens begonnen, ist eine Förderung nicht möglich. Als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags.
Wird die Optimierung meiner Website über das BAFA gefördert?
Die Umsetzung, also Website bauen, Texte schreiben oder Suchmaschinenoptimierung durchführen, ist keine Beratung im Sinne des Programms. Gefördert wird eine konzeptionelle Einzelberatung zu Fragen der Unternehmensführung mit schriftlichem Bericht. Auch der Digitalbonus Bayern schließt Suchmaschinenoptimierung aus.
Ein sachlicher Hinweis zum Schluss
Dieser Artikel ersetzt keine Auskunft der Leitstelle oder des BAFA. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein das BAFA im Einzelfall. Bei Fragen zum Antragsverfahren helfen die Leitstellen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind.
Offenlegung: MaxContentSEO ist für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bei der BAFA-Beraterregistrierung registriert (Berater-ID 229676); den aktuellen Listungsstatus weise ich auf Anfrage nach. Mein Beratungsangebot dazu ist der Betriebs-Check KI und Abläufe für KMU; Inhalt, Honorar und Ablauf stehen auf der Seite Beratung mit BAFA-Zuschuss. Mein SEO+GEO-Kombi-Audit ist ein Festpreisprodukt und fällt nicht unter die Förderung.