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Individuelle Unternehmensberatung

Beratung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet · Berater-ID 229676

Beratung mit BAFA-Zuschuss für förderberechtigte KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

MaxContentSEO ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" als Beratungsunternehmen gelistet. Förderberechtigte KMU können einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen. Für beratene Betriebsstätten in Bayern beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Beratungskosten (max. 3.500 €), höchstens 1.750 € je Beratung.

Nach Zuschuss und steuerlicher Absetzbarkeit kann sich Ihr Eigenanteil auf rund ein Drittel der Kosten reduzieren, sofern das BAFA Ihren Antrag bewilligt.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen; der Antrag ist vor Beratungsbeginn zu stellen. Über die Förderung entscheidet das BAFA im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Voraussetzungen und aktuelle Konditionen: bafa.de/unb.

Förderfähigkeit prüfen

Gilt für die individuelle Beratung, nicht für das SEO+GEO-Kombi-Audit.

Häufige Fragen zur Förderung

Wird meine Beratung gefördert?

MaxContentSEO ist beim BAFA für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" als Beratungsunternehmen gelistet. Förderberechtigte KMU (kleine und mittlere Unternehmen) können für die individuelle Beratung einen Zuschuss beantragen. Gefördert wird dabei das beratene Unternehmen, nicht der Berater: Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Sie als Kunde. Über die Förderung entscheidet das BAFA nach Prüfung des Einzelfalls; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, klären wir vorab schriftlich per E-Mail. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Wie hoch ist der Zuschuss, und was bleibt für mich?

Für beratene Betriebsstätten in Bayern beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 3.500 € gedeckelt, der Zuschuss damit auf höchstens 1.750 € je Beratung. Der verbleibende Eigenanteil ist zusätzlich als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Nach Zuschuss und Steuerentlastung kann sich Ihr effektiver Anteil auf rund ein Drittel der ursprünglichen Kosten reduzieren, vorausgesetzt, das BAFA bewilligt Ihren Antrag. Die genaue Höhe hängt vom Honorarumfang und Ihrer steuerlichen Situation ab; die konkreten Zahlen für Ihren Fall nenne ich transparent, bevor wir starten.

Wie läuft die Förderung ab?

Der Ablauf ist fest geregelt und beginnt immer beim BAFA, nicht bei mir. Der Förderantrag muss online über die BAFA-Antragsplattform gestellt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird und bevor die Beratung startet. Ich bereite die Unterlagen so weit wie möglich für Sie vor und führe Sie schriftlich Schritt für Schritt durch den Antrag; eingereicht wird er von Ihnen als antragstellendem Unternehmen. Erst nach der schriftlichen Bestätigung, dass die Beratung beginnen darf, starten wir. Das Honorar begleichen Sie zunächst selbst; zum Abschluss erhalten Sie den geforderten Beratungsbericht. Diesen reichen Sie mit dem Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das den Zuschuss anschließend auszahlt.

Wer ist förderfähig?

Antragsberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Deutschland, die bereits am Markt tätig sind: Studios, Praxen und kleine Dienstleister aus Beauty, Wellness und Kosmetik fallen typischerweise darunter. Reine Neugründungen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind nicht förderfähig; ein bereits am Markt tätiges Jungunternehmen dagegen schon. Ist Ihr Unternehmen bei Antragstellung noch keine zwölf Monate am Markt, ist zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vorgeschrieben. Was für Ihren Fall gilt, prüfe ich vorab. So investieren Sie keine Zeit in einen Antrag, der von vornherein nicht passt.

Ist auch das SEO+GEO-Kombi-Audit förderfähig?

Nein, und das sage ich bewusst offen. Das SEO+GEO-Kombi-Audit ist ein standardisiertes, separat berechnetes Festpreis-Produkt und fällt nicht unter die BAFA-Förderung. Gefördert werden kann ausschließlich die individuelle Beratung, bei der ich konkrete, auf Ihr Studio zugeschnittene Handlungsempfehlungen erarbeite und in einem formalen Beratungsbericht dokumentiere. Das Kombi-Audit eignet sich als schneller, günstiger Einstieg, um Ihre größten Sichtbarkeits-Baustellen zu sehen; die geförderte Beratung ist der Schritt danach. Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen ist nicht Teil der geförderten Beratung; auf Wunsch übernehme ich sie gesondert nach Absprache. Beides ist klar getrennt, auch damit die Förderfähigkeit der Beratung sauber und nachvollziehbar bleibt.

Klingt passend? Schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben, ich melde mich schriftlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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