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Individuelle Unternehmensberatung für KMU

Betriebs-Check KI und Abläufe

Worum es in der Beratung geht

Der Betriebs-Check KI und Abläufe ist eine individuelle Einzelberatung zu Organisation und wirtschaftlichen Abläufen in Ihrem Betrieb. Der Schwerpunkt liegt auf der Entlastung wiederkehrender Büro- und Verwaltungsarbeit durch digitale Werkzeuge und Künstliche Intelligenz. Den genauen Schwerpunkt legen Sie in Ihrer Anfrage und im schriftlichen Austausch mit mir fest.

Am Ende wissen Sie, welche wiederkehrenden Aufgaben wie viel Zeit binden und wo der Engpass liegt. Sie wissen, welche Aufgaben sich mit vertretbarem Aufwand und unter Beachtung des Datenschutzes entlasten lassen, welche besser bleiben, wie sie sind, und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen. Den Nutzen beziffere ich auf der Kostenseite: eingesparte Arbeitszeit, vermiedene Kosten, weniger Fehler und Nacharbeit. Umsatz- oder Erfolgszusagen sind nicht Teil der Beratung.

Fünf Beratungstage

  1. Bestandsaufnahme: Gespräch über Abläufe, Zeitfresser und Engpässe; Liste aller wiederkehrenden Aufgaben.
  2. Auswertung: Zeitaufwand je Aufgabe, Schwachstellen und ihre Ursachen.
  3. Gemeinsame Priorisierung: was zuerst, was später, was gar nicht, mit Blick auf Datenschutz, Zugriffsrechte und Ihr Team.
  4. Handlungsempfehlungen: je Maßnahme eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Verantwortlichen im Betrieb und Erfolgskriterien.
  5. Abschlussbesprechung: alle Empfehlungen erläutert, nächste Schritte gemeinsam festgehalten.

Ein Beratungstag umfasst bis zu 8 Stunden; die Tage müssen nicht zusammenhängen. Format: Videokonferenz, auf Wunsch vor Ort. Zum Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen, individuell verfassten Beratungsbericht, den Sie und ich unterschreiben.

Honorar: 3.500 Euro für fünf Beratungstage zu je 700 Euro. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus; die Beträge sind Endbeträge. Der Bericht ist im Honorar enthalten. Reisekosten entstehen nur bei Terminen vor Ort nach Absprache.

Nicht Teil dieser Beratung sind die Umsetzung der Empfehlungen, laufende ausführende Dienstleistungen sowie Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, keine Anbieter. Ich empfehle keine Produkte oder Leistungen, die ich selbst vertreibe.

Bei der BAFA-Beraterregistrierung registriert (Berater-ID 229676); den aktuellen Listungsstatus weise ich auf Anfrage nach.

BAFA-Zuschuss für förderberechtigte KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

MaxContentSEO ist für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der BAFA-Beraterregistrierung registriert (Berater-ID 229676); den aktuellen Listungsstatus weise ich auf Anfrage nach. Förderberechtigte KMU können einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen. Die förderfähigen Beratungskosten betragen höchstens 3.500 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte:

  • Alte Bundesländer, darunter Bayern (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier): 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro.
  • Neue Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig): 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro.

Beim Honorar von 3.500 Euro beträgt Ihr Eigenanteil im Bewilligungsfall 1.750 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 700 Euro (neue Bundesländer). Reisekosten kämen zum Honorar hinzu und sind nicht mehr förderfähig, weil das Honorar die Höchstgrenze von 3.500 Euro bereits erreicht. Der Zuschuss ist beim geförderten Unternehmen eine Betriebseinnahme; die steuerliche Wirkung klärt Ihr Steuerberater.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Den Beratungsvertrag schließe ich erst, wenn Ihnen das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt. Bereits der Vertragsschluss gilt als Beratungsbeginn. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss. Nach der aktuell veröffentlichten Förderrichtlinie können Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Über die Förderung entscheidet das BAFA im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Voraussetzungen und aktuelle Konditionen: bafa.de.

So läuft es ab

  1. Unverbindliche Anfrage, Antwort schriftlich: Sie schildern Ihren Betrieb kurz per E-Mail, ich kläre schriftlich mit Ihnen, ob eine Förderung in Frage kommt. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
  2. Sie stellen den Antrag selbst online über die BAFA-Antragsplattform bei einer Leitstelle Ihrer Wahl. Ich zeige Ihnen schriftlich Schritt für Schritt, welche Angaben der Antrag braucht; eingereicht wird er von Ihnen.
  3. Die Leitstelle schickt Ihnen das Informationsschreiben. Erst danach schließe ich mit Ihnen den Beratungsvertrag.
  4. Fünf Beratungstage nach abgestimmtem Zeit- und Finanzplan, danach Beratungsbericht und Rechnung.
  5. Sie zahlen das volle Honorar per Überweisung von Ihrem Geschäftskonto, bevor der Zuschuss fließt. Barzahlung, Verrechnung, Raten oder Stundung sind nicht möglich.
  6. Sie reichen den Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens vollständig ein. Ich stelle die Unterlagen dafür zusammen. Im Bewilligungsfall zahlt das BAFA den Zuschuss an Ihr Unternehmen aus.

Ist Ihr Betrieb bei Antragstellung noch keine zwölf Monate am Markt, führen Sie zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner: frühestens drei Monate vor der Antragstellung, spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Die Bestätigung gehört zum Verwendungsnachweis.

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Häufige Fragen zur Förderung

Wird meine Beratung gefördert?

MaxContentSEO ist für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bei der BAFA-Beraterregistrierung registriert (Berater-ID 229676); den aktuellen Listungsstatus weise ich auf Anfrage nach. Förderberechtigte KMU (kleine und mittlere Unternehmen) können für den Betriebs-Check KI und Abläufe einen Zuschuss beantragen. Gefördert wird dabei das beratene Unternehmen, nicht der Berater: Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Sie als Kunde. Über die Förderung entscheidet das BAFA nach Prüfung des Einzelfalls; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach der aktuell veröffentlichten Förderrichtlinie können Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, kläre ich mit Ihnen vorab schriftlich per E-Mail, nachdem Sie unverbindlich angefragt haben.

Wie hoch ist der Zuschuss, und was bleibt für mich?

Die förderfähigen Beratungskosten betragen höchstens 3.500 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte. In den alten Bundesländern, darunter Bayern (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier), beträgt der Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) beträgt er 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Das Honorar für den Betriebs-Check beträgt 3.500 Euro. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Ihr Eigenanteil beträgt im Bewilligungsfall damit 1.750 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 700 Euro (neue Bundesländer). Der Zuschuss ist beim geförderten Unternehmen eine Betriebseinnahme; die steuerliche Wirkung klärt Ihr Steuerberater.

Wie läuft die Förderung ab?

Die Reihenfolge ist fest geregelt. Sie stellen den Förderantrag selbst online über die BAFA-Antragsplattform bei einer Leitstelle Ihrer Wahl. Ich zeige Ihnen schriftlich Schritt für Schritt, welche Angaben der Antrag braucht; eingereicht wird er von Ihnen. Die Leitstelle schickt Ihnen danach ein Informationsschreiben. Den Beratungsvertrag schließe ich erst, wenn Ihnen dieses Schreiben vorliegt. Bereits der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beratungsbeginn. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss. Nach den Beratungstagen erhalten Sie den Beratungsbericht und die Rechnung. Das volle Honorar zahlen Sie per Überweisung von Ihrem Geschäftskonto, bevor der Zuschuss fließt; bei Barzahlung oder Verrechnung gibt es keinen Zuschuss. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Bericht, Rechnung, Kontoauszug und die übrigen Unterlagen des Verwendungsnachweises vollständig eingereicht sein. Ich stelle die Unterlagen zusammen; eingereicht werden sie von Ihnen.

Wer ist förderfähig?

Antragsberechtigt sind KMU nach der Definition der Empfehlung 2003/361/EG mit Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die bereits am Markt tätig sind. Reine Neugründungen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind nicht förderfähig; ein bereits am Markt tätiges Jungunternehmen dagegen schon. Ist Ihr Unternehmen bei Antragstellung noch keine zwölf Monate am Markt, ist zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner vorgeschrieben. Es ist frühestens drei Monate vor der Antragstellung und spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises zu führen; die Bestätigung gehört zum Verwendungsnachweis. Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist nur eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems förderfähig, nicht der Betriebs-Check KI und Abläufe. Nicht antragsberechtigt sind außerdem unter anderem Unternehmen und Freiberufler, die selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung, als Rechtsanwalt, Notar oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind, Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Was für Ihren Fall gilt, prüfe ich vorab nach Ihrer unverbindlichen Anfrage und teile Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Welche Themen sind nicht förderfähig?

Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen, gutachterliche Stellungnahmen oder Fördermittelthemen zum Inhalt haben. Ebenfalls nicht gefördert werden Beratungen mit Vermittlungstätigkeit und Beratungen, deren Zweck auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die der Berater selbst vertreibt. Seminare, Workshops und Gruppenformate sind keine förderfähige Einzelberatung. Auch eine reine Umsetzung, etwa von SEO-Maßnahmen, ist keine förderfähige Beratung.

Welche Grenzen gelten?

Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern; die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen, und die Berichterstellung zählt nicht dazu. Gefördert werden höchstens fünf abgeschlossene Beratungen in der Laufzeit der Richtlinie, davon höchstens zwei pro Jahr. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe mit einer Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren; eine De-minimis-Erklärung ist vorzulegen. Für dieselbe Beratung dürfen keine anderen öffentlichen Zuschüsse genutzt werden (Kumulierungsverbot). Nach der aktuell veröffentlichten Förderrichtlinie können Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Wer setzt die Empfehlungen um?

Die Beratung ist ergebnisoffen und zielt nicht auf den Kauf meiner Leistungen. Der Bericht empfiehlt Maßnahmen, keine Anbieter, und ich empfehle keine Produkte oder Leistungen, die ich selbst vertreibe. Für Empfehlungen erhalte ich von Dritten keine Provisionen. Die Umsetzung ist nicht Teil der Beratung: Sie erhalten Anleitungen mit Verantwortlichen, Hilfsmitteln und Erfolgskriterien, damit Ihr Betrieb die Maßnahmen selbst umsetzen kann.

Ist das SEO+GEO-Kombi-Audit förderfähig?

Nein. Das SEO+GEO-Kombi-Audit ist ein standardisiertes, separat berechnetes Festpreis-Produkt und fällt nicht unter die BAFA-Förderung. Es ist weder Voraussetzung noch Bestandteil des Betriebs-Check KI und Abläufe. Beide Angebote sind voneinander unabhängig.

Klingt passend? Schildern Sie mir kurz Ihr Vorhaben, ich melde mich schriftlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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Redaktionell geprüft von Georg Stopfer am 16.10.2026. Recherche und Entwurf entstanden mit KI-Unterstützung; Quellen, Zahlen und fachliche Aussagen wurden vor der Veröffentlichung von Hand geprüft. Wie ich arbeite